Bei der Facebook Werbung handelt es sich um eine Sonstige Leistung. Das hat die Auswirkung, dass die Umsatzsteuer auf den Rechnungsempfänger übergeht ("Reverse Charge"). D.h., wenn die Werbung für Dein Unternehmen (mit Sitz in Österreich) bestimmt ist und auf der Rechnung 0% Ust ausgewiesen ist, musst Du diese Leistung in Österreich mit 20% versteuern. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst Du den Steuerbetrag als Vorsteuer in gleicher Höhe in der Umsatzsteuervoranmeldung ansetzen. Achtung jedoch bei Kleinunternehmern: Du musst die Leistung dem Finanzamt melden, sprich Umsatzsteuer zahlen und da Du nicht Vorsteuerabzugberechtigt bist, entsteht Dir dadurch ein Kostenfaktor!