Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung (“Lohnsteuerausgleich”) für das Jahr 2013 aus. Dabei wird errechnet, ob im veranlagten Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. Absetzbar sind zB. Kirchenbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, Versicherungsprämien, Kinderbetreuungskosten, etc. Du kannst mich diesbezüglich gerne kontaktieren!
Kommentar schreiben