Wenn Du eine Registrierkasse verwendest, vergiss bitte nicht mit Ende des Kalenderjahres (auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren) einen signierten Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren. Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend (bis spätestens 15. Februar 2019) und kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Deine Registrierkasse durchgeführt werden.
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