Geschäftsessen - Teil 1

Manche Bewirtungskosten kann man zu 100 Prozent absetzen, manche zu 50 Prozent, andere gar nicht.Nicht abzugsfähig sind Bewirtungskosten, wenn die Bewirtung hauptsächlich der Repräsentation gilt, zBBewirtungskosten im Privatbereicheine Feier zur Betriebseröffnung außerhalb des Betriebsdie Bewirtung aus persönlichem Anlass, wie z.B. einem Geburtstagdie Bewirtung in Zusammenhang mit nicht absetzbaren Besuchen von Casinos, Bällen, Konzerten etc.die Bewirtung in Form eines Arbeitsessens nach dem Geschäftsabschluss

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