Geschäftsessen - Teil 2

Geschäftsessen sind zu 50 Prozent als Bewirtungskosten abzugsfähig, wenn

  • die Bewirtung im Zusammenhang mit einer betrieblich veranlassten Informationsveranstaltung oder einer Pressekonferenz
  • Bewirtung im Betrieb bei Geschäftsbesprechung
  • Arbeitsessen im Vorfeld eines angestrebten, konkreten Geschäftsabschlusses (Nachweis über das konkrete Rechtsgeschäft muss erbracht werden!) Tipp: Der Name des Geschäftspartners sowie das angestrebte Geschäft gleich am Beleg vermerken!

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