Geschäftsessen sind zu 50 Prozent als Bewirtungskosten abzugsfähig, wenn
- die Bewirtung im Zusammenhang mit einer betrieblich veranlassten Informationsveranstaltung oder einer Pressekonferenz
- Bewirtung im Betrieb bei Geschäftsbesprechung
- Arbeitsessen im Vorfeld eines angestrebten, konkreten Geschäftsabschlusses (Nachweis über das konkrete Rechtsgeschäft muss erbracht werden!) Tipp: Der Name des Geschäftspartners sowie das angestrebte Geschäft gleich am Beleg vermerken!
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