100 Prozent sind absetzbar, wenn
- Verpflegungskosten bei einer Schulung, die im Schulungspreis inkludiert sind,
- Produkt- und Warenverkostungen
- Bewirtung anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen für Geschäftspartner
- im Zusammenhang mit Betriebsbesichtigungen zur Kundengewinnung.
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