Geschäftsessen - Teil 3

100 Prozent sind absetzbar, wenn

  • Verpflegungskosten bei einer Schulung, die im Schulungspreis inkludiert sind,
  • Produkt- und Warenverkostungen
  • Bewirtung anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen für Geschäftspartner
  • im Zusammenhang mit Betriebsbesichtigungen zur Kundengewinnung.

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