Erbringt ein Unternehmen in Ö an eine Privatperson in D Leistungen per Download, wie zB Apps, Filme, Bücher, Musik, Spiele, Software, Fotos, etc. so unterliegen diese Leistungen nicht der österreichischen, sondern der deutschen Umsatzsteuer. Der österreichische Unternehmer muss sich im jeweiligen Mitgliedsstaat seiner Privatkunden umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die Steuer abführen.
Um sich nicht in allen 27 Mitgliedsstaaten registrieren zu müssen, gibt es eine Vereinfachungsmöglichkeit: MOSS – Mini One Stop Shop.
Seit 1.1.2019 gilt folgende eine Vereinfachung: Unter der Umsatzschwelle von 10.000 EUR sind elektronisch erbrachte Umsätze am Unternehmerort, also in Ö und nicht am Empfängerort steuerbar. Bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen kann auch die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch genommen werden, dh. in diesem Fall ist keine Umsatzsteuer abzuführen.
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