26. April 2019
Erbringt ein Unternehmen in Ö an Unternehmen in D Leistungen per Download, wie zB Apps, Filme, Bücher, Musik, Spiele, Software, Fotos, etc. kommt grundsätzlich das Reverse Charge System zur Anwendung. Das heißt, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Der österreichische Unternehmer verrechnet keine Umsatzsteuer und bringt nur einen Vermerk auf der Rechnung an. Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selber berechnen und abführen. Wichtig ist, dass die...